Das Weingebiet bezeichnet die Herkunft eines Weines, in der Regel ein zusammenhängendes Anbaugebiet innerhalb eines Landes z.B. Mosel-Saar-Ruwer.
Innerhalb der Weingebiete gibt es Lagen. Eine Lage bezeichnet einen geographischen Teil, dessen Name und Umgrenzung erfasst und gesetzlich geschützt ist. Eine Einzellage ist nach dem deutschen Weingesetz eine bestimmte Reb-fläche, eine Großlage ist eine
Zusammenfassung von Lagen.
Quelle:
www.avinos-wein.de